Energieberatung für Nichtwohngebäude
Als Energieberaterin für Nichtwohngebäude erstelle ich Ihnen eine energetische Berechnung Ihres Gebäudes nach DIN V 18599.
Ich bin berechtigt, Energieausweise nach GEG für Nichtwohngebäude auszustellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Energieberatung vom BAFA gefördert werden. Als Beraterin bin ich zugelassen für das Förderprogramm zur Energieberatung für Nichtwohngebäude. Meine Energieberaternummer bei der DENA lautet EB763240.
Die Energieberatung zeigt ein Konzept für die energetische Sanierung auf: Entweder als Sanierungsfahrplan (schrittweise Sanierung) oder als Gesamtsanierung in einem Zug zu einem BEG-Effizienzgebäude.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude kann die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen am Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Hierbei kann ich Sie im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung unterstützen. Bei der DENA bin ich als Energieeffizienz-Expertin für Förderprogramme des Bundes gelistet und kann Sie im Rahmen der KfW-Förderprogramme „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ und „Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude“ begleiten. Auch bei der Einzelmaßnahmenförderung über das BAFA kann ich Sie begleiten.
Die Förderhöhe ist abhängig vom jeweiligen Programm und kann variieren. Maßgeblich sind stets die aktuellen Förderrichtlinien, die Sie auf den offiziellen Seiten des BAFA und der KfW einsehen können.