Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen
Als Beraterin bin ich vom BAFA zugelassen für das Förderprogramm zur Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Das Förderprogramm richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften. Die Energieberatung zeigt ein Konzept für die energetische Sanierung auf:
- Sanierungsfahrplan
- Sanierung zu einem KfW-Effizienzgebäude 70
- Sanierung zu einem KfW-Effizienzgebäude 55
- Sanierung zu einem KfW-Effizienzgebäude 40
- Sanierung zu einem KfW-Effizienzgebäude Denkmal
Bei der KfW-Bank bin ich als Energieeffizienz-Expertin für die Förderprogramme „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ und „Nichtwohngebäude Denkmal“ zugelassen. Auch bei der Einzelmaßnahmenförderung über das BAFA kann ich Sie begleiten.